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Allgemeine Geschäftsbedingungen Anerkennung der Lieferbedingungen Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zugrunde; abweichende Bedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind nicht verbindlich. Alle Angebote der LEHMANN Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden kurz LEHMANN genannt) sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, eine andere Vereinbarung ist ausdrücklich zugrunde gelegt. 1. Auftragserteilung 1.1. Maßgebend für den Abschluss eines Kaufvertrages und den Umfang der sich daraus ergebenden Lieferverpflichtungen ist die Abgabe entsprechender schriftlicher Willenserklärungen beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sofern von Personen, die für LEHMANN nicht zur Vertretung bevollmächtigt sind, von diesem Vertrag abweichende oder ihn ergänzende Vereinbarungen getroffen werden, wozu auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel gehört, bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LEHMANN. Auch sonst sind im Zweifel Änderungen und Ergänzungen erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 1.2. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen, Lehren und Muster. 1.3. Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Lieferzeit und Lieferverzögerungen 2.1. Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Bei Verkäufen ab Werk sind die Lieferfristen und Termine eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist oder zu dem Liefertermin das Werk/Lager verlässt, sie gelten ferner mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Bei Abrufgeschäften und/oder bei Geschäften, bei denen der Käufer die Abholung der gekauften Ware veranlasst, gilt die Bereitstellung der Ware als Lieferung. 2.2. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich diese Fristen angemessen. In diesen Fällen ist LEHMANN auch berechtigt, wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. 2.3. Sowohl Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer LEHMANN gesetzten Frist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von LEHMANN zu vertreten ist und der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Preisstellung Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ab Werk und schließen Verpackungen, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Es gelten grundsätzlich die Preise am Tage der Auftragsbestätigung. Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Für Kleinaufträge bis zu einem Nettowarewert von EURO 250,00 berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von EURO 25,00. Lieferung von Artikeln erfolgt grundsätzlich nur in Standardpackungen. Wir behalten uns vor, Bestellungen entsprechend unseren Verpackungsgrößen zu erhöhen. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählt LEHMANN die Verpackungsart. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden, soweit der Käufer nicht mit der Begleichung von Warenforderungen im Verzug ist, 3 % Skonto gewährt. 4.2. Spesen, wie z. B. bei der Überweisung des Rechnungswertes anfallende Bankspesen sowie die Spesen bei Einlösung der Verschiffungsdokumente, gehen zu Lasten des Käufers. 4.3. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Differenzen zwischen dem berechneten Kurs und dem amtlichen Kurs gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die Gefahr von Währungsverlusten trägt der Käufer. 4.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach 4.1. ist LEHMANN berechtigt, für das Jahr Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen. 4.5. Zurückbehaltungsrechte oder die Aufrechnung sind nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. 4.6. Kommt der Käufer mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann LEHMANN die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen, nachdem sie zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, soweit die Fristsetzung nicht nach gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, werden alle noch offenen Rechnungsbeträge sofort fällig. 5. Versand und Gefahrübergang Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier Lieferung - auf den Käufer über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf ein Fahrzeug von LEHMANN verladen worden ist. LEHMANN ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer bzw. bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und LEHMANN zu benachrichtigen. 6. Sonderanfertigung Die Lieferung erfolgt mangels abweichender Vereinbarung in den aus den Auftragsunterlagen ersichtlichen Versandeinheiten. Niedrigere Bestellmengen bedürfen einer Sondervereinbarung. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Werden Sonderanfertigungen bestellt, so darf die stückzahlmäßige Lieferung bis 10 % unter- oder überschritten werden. 14.6 Technical details subject to modifications · all data without guarantee · © by LEHMANN-V. 0180-09/2012 Technische Änderungen vorbehalten · alle Angaben ohne Gewähr VCS 18.2
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