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INHALT:

Allgemeine Geschäftsbedingungen 7. Schutzrechte An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich LEHMANN Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen ohne Einwilligung von LEHMANN Dritten nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an LEHMANN zurückzusenden. Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Käufers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt dieser LEHMANN von sämtlichen Ansprüchen frei. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 8.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerruflich. 8.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für LEHMANN vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 8.4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. 8.5. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. 9. Sachmängel Für Sachmängel haften wir wie folgt: 9.1. Alle diejenigen Teile oder Lieferungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. 9.2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. 9.3. Der Käufer hat Sachmängel unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Empfang der verkauften Gegenstände schriftlich zu rügen. 9.4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. 9.5. Zunächst ist LEHMANN Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 10. - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 9.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 9.7. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9.8. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 9.9. Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 10. Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Käufers gegen LEHMANN und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. 10. Allgemeine Haftungsbegrenzungen Wir haften nicht für Schäden, die wir, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort für die aus den Geschäften sich ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl hinsichtlich der Lieferung wie auch Zahlung, gilt Minden/Westfalen als vereinbart. Gerichtsstand für beide Teile ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes Minden/Westfalen. 12. Anzuwendendes Recht Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht. 13. Unwirksamkeit von Klauseln Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Stand September 2003 VCS 18.2 Technical details subject to modifications · all data without guarantee · © by LEHMANN-V. 0180-09/2012 Technische Änderungen vorbehalten · alle Angaben ohne Gewähr 14.7


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